LD Reisemobile
Inhaber Denis Solodki
Gildestraße 14
49477 Ibbenbüren
für Werkstattleistungen an Wohnmobilen, Wohnwagen, Caravans, Anhängern, Kraftfahrzeugen und deren Komponenten
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Werkleistungen der LD Reisemobile gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
- Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
2. Vertragsabschluss
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrags zustande.
- Der Auftragsschein beschreibt Leistungsumfang und Fertigstellungstermin.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen sowie Probe und Überführungsfahrten durchzuführen.
3. Leistungen
Leistungsgegenstand können insbesondere sein
- Reparaturen und Instandsetzungen
- Unfall und Strukturinstandsetzung
- Lackierarbeiten
- Gasprüfungen nach G607
- Wartung, Einbau und Nachrüstung
- Diagnose und Fehlersuche
- Kostenvoranschläge
- Aufbereitung und sonstige Werkstattleistungen
Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten.
4. Kostenvoranschläge
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Ein verbindlicher Kostenvoranschlag gilt 3 Wochen.
- Überschreitungen von mehr als 15 Prozent werden vor Ausführung mitgeteilt.
- Kostenvoranschläge können berechnet werden.
5. Fertigstellung und Verzug
- Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
- Bei Erweiterung des Arbeitsumfangs verlängert sich die Frist angemessen.
- Höhere Gewalt, Lieferprobleme oder Betriebsstörungen verlängern Fristen entsprechend.
- Schadensersatz bei Verzögerung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Abnahme
- Die Abnahme erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers.
- Fahrzeuge sind innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung abzuholen.
- Bei Verzug können Standgebühren berechnet werden.
- Kosten und Risiko der Verwahrung trägt der Auftraggeber.
7. Preise und Zahlung
- Rechnungen sind sofort nach Abnahme ohne Abzug fällig.
- Vorauszahlungen können verlangt werden.
- Zahlungen per EC, bar oder Überweisung.
- Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
- Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig.
8. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, sofern sie nicht wesentliche Bestandteile geworden sind.
9. Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht ein vertragliches Pfandrecht am Fahrzeug und an übergebenen Gegenständen zu, bis alle Forderungen erfüllt sind.
10. Gewährleistung
- Gewährleistung auf Reparaturen beträgt 12 Monate.
- Bei gebrauchten Teilen ebenfalls 12 Monate, soweit gesetzlich zulässig.
- Verschleiß, unsachgemäße Nutzung oder Fremdeingriffe sind ausgeschlossen.
- Nachbesserung erfolgt zunächst durch den Auftragnehmer.
11. Haftung
- Haftung besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Keine Haftung für im Fahrzeug belassene Wertgegenstände.
- Der Auftraggeber muss das Fahrzeug ausreichend versichern.
12. Gasprüfungen und sicherheitsrelevante Arbeiten
- Gasprüfungen erfolgen nach geltenden Vorschriften.
- Der Auftraggeber ist für ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich.
- Bei festgestellten Mängeln kann eine Prüfplakette verweigert werden.
13. Stand und Verwahrung
Für abgestellte Fahrzeuge außerhalb der Bearbeitung kann eine Standgebühr erhoben werden.
14. Gerichtsstand
- Für Unternehmer ist Gerichtsstand Ibbenbüren.
- Es gilt deutsches Recht.
15. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
