LD Reisemobile
Inhaber Denis Solodki
Gildestraße 14
49477 Ibbenbüren
für Werkstattleistungen an Wohnmobilen, Wohnwagen, Caravans, Anhängern, Kraftfahrzeugen und deren Komponenten
1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Werkverträge der LD Reisemobile gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2 Vertragsabschluss
- Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Auftragsscheins oder durch Ausführung der Arbeiten zustande.
- Der Auftragsschein beschreibt Leistungsumfang, Arbeitsumfang und gegebenenfalls Fertigstellungstermine.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Durchführung einzelner Arbeiten einzusetzen.
3 Leistungen
Leistungsgegenstand können insbesondere sein:
• Reparaturen und Instandsetzungen
• Wartung und Inspektion
• Einbau, Umbau und Nachrüstung von Bauteilen
• Gasprüfungen nach G607
• Diagnose und Fehlersuche
• Karosserie und Aufbauarbeiten
• Austausch oder Reparatur von Fenstern und Isolierglasscheiben
• sonstige Werkstatt und Serviceleistungen
Technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten.
4 Kostenvoranschläge
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Angebote und Kostenvoranschläge sind ab Ausstellungsdatum 5 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer nicht mehr an die angebotenen Preise gebunden.
- Überschreitungen von mehr als 15 Prozent werden dem Auftraggeber vor Durchführung zusätzlicher Arbeiten mitgeteilt.
- Kostenvoranschläge können kostenpflichtig sein.
5 Fertigstellung und Verzögerungen
- Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Bei Erweiterung des Arbeitsumfangs verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
- Höhere Gewalt, Lieferprobleme oder betriebliche Störungen verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
- Schadensersatz wegen Verzögerung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6 Abnahme
- Die Abnahme erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers.
- Fahrzeuge oder Bauteile sind innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen.
- Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt Standgebühren in Höhe von 15 € pro Tag zu berechnen.
- Kosten und Risiko der Verwahrung trägt der Auftraggeber.
7 Preise und Zahlung (Ergänzung)
- Bei Aufträgen mit einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von über 1000 € ist der Auftragnehmer berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes zu verlangen.
- Die verbleibenden 50 Prozent sind nach Fertigstellung der Arbeiten sofort ohne Abzug fällig.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt mit der Durchführung der Arbeiten erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen.
8 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, sofern sie nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind.
9 Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Fahrzeug sowie an übergebenen Gegenständen zu.
10 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate, soweit gesetzlich zulässig.
- Für gebrauchte Teile beträgt die Gewährleistung ebenfalls 12 Monate, soweit gesetzlich zulässig.
- Verschleiß, unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe durch Dritte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Nachbesserung erfolgt zunächst durch den Auftragnehmer.
- Im Falle einer Reklamation oder Nachbesserung ist das Fahrzeug oder Bauteil auf eigene Kosten und eigenes Risiko durch den Auftraggeber zum Betrieb des Auftragnehmers zu verbringen.
11 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Eine Haftung für im Fahrzeug befindliche persönliche Gegenstände ist ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet das Fahrzeug ausreichend zu versichern.
12 Gasprüfungen und sicherheitsrelevante Arbeiten
- Gasprüfungen erfolgen nach den geltenden Vorschriften.
- Der Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich.
- Bei festgestellten Mängeln kann die Prüfplakette verweigert werden.
13 Stand und Verwahrung
Für abgestellte Fahrzeuge außerhalb der Bearbeitung kann eine Standgebühr erhoben werden.
14 Kundeneigene Teile
- Der Einbau von vom Kunden bereitgestellten Teilen erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung der Werkstatt.
- Für den Einbau kundeneigener Teile wird ein zusätzlicher Aufwandspauschalbetrag von 150 € berechnet.
- Es dürfen ausschließlich Originalteile oder Markenprodukte anerkannter Hersteller verwendet werden.
- Für kundeneigene Teile übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Garantie.
15 Besondere Bedingungen für Glas und Fensterarbeiten
- Reparaturen an Isolierglasscheiben erfolgen als technischer Reparaturversuch zur Wiederherstellung der Funktion. Eine vollständige optische Wiederherstellung kann nicht garantiert werden.
- Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Demontage, Reparatur oder beim Wiedereinbau von Scheiben Spannungen im Glas entstehen können. Dies kann zu Rissen oder Glasbruch führen.
- Ein Glasbruch während der Demontage oder Reparatur stellt keinen Mangel der Werkleistung dar, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Werkstatt vorliegt.
- Sollte eine Scheibe während der Reparatur beschädigt werden oder brechen, trägt der Auftraggeber die Kosten für eine Ersatzscheibe sowie deren Einbau.
- Reparaturen oder Wiedereinbauten erfolgen ausschließlich bei Originalscheiben des Fahrzeug oder Aufbauherstellers.
- Scheiben die bereits zuvor ersetzt oder nachträglich eingesetzt wurden werden grundsätzlich nicht repariert oder erneut eingebaut, da durch vorhandene Kleberreste ein erhöhtes Risiko für Glasbruch besteht.
16 Gerichtsstand
- Für Unternehmer ist Gerichtsstand Ibbenbüren.
- Es gilt deutsches Recht.
17 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2026
LD Reisemobile
Gildestraße 14
49477 Ibbenbüren
