Mietbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen für

Anhänger, Dachboxen, Heckboxen

Für das Mieten eines PKW-Anhängers, Dachbox oder einer Heckbox gelten folgende Bedingungen!

  1. Bei der Anmietung eines Anhängers ist immer ein gültiger Führerschein und Personalausweis vorzulegen, (Reisepass + Wohnmeldebescheinigung).
  2. Der Mieter hat vor der Übernahme des Mietgegenstandes diesen besichtigt und bestätigt, dass der Mietgegenstand sich in einem einwandfreien und verkehrssicheren Zustand befindet.
    Falls Mängel vorhanden sind, müssen diese schriftlich dokumentiert werden.
  3. Eine Mietverlängerung bedarf der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Diese muss frühzeitig erfolgen (Bis spätestens 5 Stunden vor Mietende). Sollte die vereinbarte Miete überschritten werden, gilt hier eine Toleranzgrenze von 1 Stunde. Danach wird für die angefangene Zeit eine Tagesmiete berechnet. Es ist daher ratsam gleich mehrere Tage zu mieten.
  4. Falls der Mieter die Pflichten missachtet, so hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag jederzeit zu kündigen ohne das hier eine Ausfallentschädigung zu begleichen ist. Dieses wäre z.B. der Fall, wenn der Mieter ohne Mitteilung einer Verlängerung den Anhänger behält. Nach 48 Stunden erfolgt eine Anzeige wegen Unterschlagung ! Sämtliche Kosten sind vom Mieter zu tragen, (Ausfallkosten, Verzugszinsen, Beschaffungskosten, Bergungskosten, Abschleppkosten, Rechtskosten, Gutachterkosten).
  5. Bei vorzeitiger Rückgabe des Anhängers/Dachbox/Heckbox oder anderen Mietgegenständen erfolgt keine Rückerstattung der Miete.
  6. Eine Weitervermietung ist unzulässig!
  7. Die Anhänger haben alle eine gesetzliche Haftpflichtversicherung.
  8. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (mitzuteilen). Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.
  9. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und für die Benutzung alle verkehrstechnischen und rechtlichen Regeln zu beachten. Während der gesamten Mietdauer ist eine regelmäßige Überprüfung der korrekten Handhabung des Mietobjektes nötig. z.B. ordnungsgemäßes Ankuppeln des Anhängers, verkehrssicherer Zustand des Anhängers, fest sitz der Dachbox oder Heckbox. Falls Reparaturen anstehen, so ist vorher das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Ansonsten trägt der Mieter die Kosten. Bei Reifenschäden wird seitens des Vermieters grundsätzlich kein Ersatz der zur Beseitigung aufgewandten Kosten geleistet. Wassersäcke, Schnee und Eis sind vor der Miete vom Mieter zu prüfen und gegebenen falls zu beseitigen. Eine Haftung des Vermieters bleibt bei nicht Erfüllung der oben genannten Vorgaben ausgeschlossen.
  10. Unfälle jeglicher Art und Diebstahl des Mietobjektes müssen immer von der Polizei aufgenommen werden. (Skizze, Unfallbericht, Zeugen, Adresse Unfallgegner, Kennzeichen, Halter, Tel. Nr.). Diese sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mietgegenstand muss immer wieder zum Standort, (Gildestraße 14, 49477 Ibbenbüren) zurück gebracht werden. Die Kosten für einen evt. Rücktransport trägt der Mieter.
  11. Für die richtige Ladungssicherung haftet der Mieter.
  12. Der Mieter haftet für die richtige Fahrerlaubnis, Stützlast, Anhängelast.
  13. Die Höchstgeschwindigkeit mit PKW Anhängern beträgt in Deutschland
    80 km/h (Autobahnen/ Kraftfahrstraßen).
    Innerorts 50 km/h (Für 100 km/h braucht man die technischen und gesetzlichen Bestimmungen.)
    Die Höchstgeschwindigkeit bei einer Dachbox beträgt 130 km/h.
    Die Höchstgeschwindigkeit bei einer Heckbox beträgt 130 Km/h.
  14. Fahrten ins AUSLAND sind nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
    Es gelten andere Höchstgeschwindigkeiten mit Anhängern, Dachboxen oder Heckboxen. Vorab erkundigen!
  15. Während der Mietdauer ist der Mieter im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Halter anzusehen.
    Insbesondere ist darauf zu achten, dass beim Betrieb die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
    Beim Rückwärtsfahren mit dem Anhänger oder der Heckbox hat der Fahrer sich unbedingt einweisen zu lassen. Bei gewerblichen Transporten sind die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
  16. Auf dem Anhänger, Dachbox oder der Heckbox transportierte Sachen sind nicht versichert und für diese übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
  17. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Wasserdichtigkeit des Koffer Planen-Anhängers, Dachbox und Heckbox.
  18. Zu beachten sind weiterhin auch die Sonntag- und Feiertagsfahrverbote z. B. für Lkw`s.
  19. Als Mietpreis gelten die gültigen Tarife. Diese sind in den Geschäftsräumen des Vermieters als Preisliste ausgelegt. Bei Sondertarifen richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.
    Die Mietpreise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
  20. Der Mietgegenstand wird Vor und nach der Übergabe auf Schäden überprüft, so dass keine Altschäden angelastet werden.
  21. Alle Mietanhänger sind mit einem Diebstahlschloss gesichert. Dieses bekommt der Mieter bei der Anmietung immer mit dazu. Somit ist auch eine spätere Abgabe als 17.00 Uhr möglich (nach Vereinbarung). Die Dachboxen, Heckboxen und Fahrradträger haben kein Sicherheitsschloss !
  22. Im Falle einer Reservierung ist der vereinbarte Zeitpunkt einzuhalten. Evtl. kann eine Anzahlung erforderlich sein. Sollte der vereinbarte Zeitpunkt um 1 Stunde überschritten werden, kann der Vermieter den Mietgegenstand anderweitig vermieten.
    Reservierungen können telefonisch oder per Mail erfolgen.
    Falls der gewünschte Mietgegenstand nicht vorhanden ist, können keine Ersatzansprüche des Mieters gestellt werden.
  23. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Maut, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Als Ausgleich erhebt der Vermieter für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR innerhalb Deutschland und 40,00 EUR für Auslandsvorgänge.
  24. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift die Geschäftsbedingungen an.
  25. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
  26. Informationen über den Haftungsausschluss finden Sie auf unserer Internetseite
  27. Informationen über unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Internetseite
  28. Für Installationsfehler oder Abnutzungsspuren am PKW ist die Firma LD-Reisemobile nicht haftbar. Die Mithilfe der Mitarbeiter beim An und Abbauen der Halter und Boxen geschieht ausschließlich auf Kundenwunsch und schließt die Haftung für Schäden am Fahrzeug aus.