Was Sie zum Führen eines Wohnmobils / Wohnwagen benötigen

  1. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
  2. Führerscheinbesitz Klasse B für alle Reisemobile bis 3.500 kg.
  3. Führerscheinbesitz der Klasse BE, B96 für alle Wohnwagen ausreichend.
  4. Die Fahrerlaubnis muss mindestens seit einem Jahr bestehen.
  5. Einen gültigen Personalausweis im Original bei Abholung des Fahrzeuges.
  6. Der Mieter muss zur Fahrzeugabholung persönlich erscheinen.

Was Sie bei Übernahme und Rücknahme beachten müssen

  1. Die Uhrzeiten im Mietvertrag müssen eingehalten werden !
  2. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für Übergaben / Rücknahmen ein.
  3. Um Folgemieten nicht zu gefährden, bitten wir Sie das Fahrzeug pünktlich zurück zu geben.
  4. Kosten und Schadenersatzansprüche durch andere Kunden aus verspäteter Fahrzeugübergabe werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
  5. Übergabe/ Rückgabeprotokolle beschreiben den jeweiligen Fahrzeugzustand !
  6. Überziehungen sind kostenpflichtig. Bei Überziehung um mehr als 59 Minuten wird pro angefangener Stunde 30.-€, max. jedoch der Tagespreis pro Überziehungstag berechnet.
  7. Mautplaketten sind vor Rückgabe des Fahrzeuges zu entfernen, nicht entfernte Plaketten werden mit 10.-€ berechnet.

Zusatzkosten

  1. Treibstoff- und Betriebskosten sind nicht im Mietpreis enthalten.
  2. Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben.
  3. Betankung Kosten bei nicht vollgetankter Fahrzeugrückgabe 3,00 €/Liter. Zzgl. Betankung Servicegebühr 25,- € pro Betankung.

 

Reservierung, Zahlungsbedingungen und Haftung im Schadensfall.

  1. Fahrzeugreservierung​: Sollte durch Verkauf, Defekt oder ähnliches Ihr Grundriss(Fahrzeug) nicht zur Verfügung stehen, kann vom Vermieter ein Ersatzfahrzeug ,falls vorhanden, welches für die Anzahl der Personen, die in der Buchungsbestätigung angegeben wurde, gestellt werden. Für den Fall das kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht darf der Vermieter vom Mietvertrag zurück treten und den bereits gezahlten Mietpreis zurück erstatten.
  2. Kautionszahlungen sind bei Abholung mit EC Karte / Kreditkarte zu hinterlegen. Der Mieter haftet pro Schaden mit einem Selbstbehalt von 1.500.-€ beim Wohnmobil und mit einem Selbstbehalt von 1.000.-€ beim Wohnwagen. ( Beim Steinschlag haftet der Mieter mit 500.-€ Selbstbehalt !)

 

Rücktritt und Schadenersatz, Umbuchung

  1. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, steht dem Vermieter der Mietpreis in voller Höhe zu.
  2. Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder Kürzung der Mietdauer oder unberechtigter Kündigung vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen:
    – 40% des Mietpreises bis zum 100. Tag vor Mietbeginn*
    – 60% des Mietpreises ab 99. bis 61. Tag vor Mietbeginn*
    – 70% des Mietpreises ab 60. bis 31. Tag vot Mietbeginn*
    – 80% des Mietpreises ab 30. Bis 15. Tag vor Mietbeginn*
    – 90% des Mietpreises ab 14. Tag vor Mietbeginn*
    – 100% des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns*

Eine nicht Abnahme /- Abholung gilt als Rücktritt. Stornierungen bedingen der Schriftform.

Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer ReiserücktrittkostenVersicherung empfohlen durch Ihre Versicherung.

Bei unplanmäßigem Abbruch einer Reise, wird eine ReiseabbruchVersicherung empfohlen.​

 

Verhalten bei Unfällen/Schäden

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei falls notwendig, zu verständigen sowie den Vermieter.
Bei Schäden am oder im Fahrzeug, die nicht den Straßenverkehr behindern darf der Urlaub weiter fortgesetzt werden.
Bei Schäden an Wasserleitungen oder Gasleitungen:

  • Sofort die Benutzung einstellen
  • Gasleitung beziehungsweise Gasflasche zudrehen
  • Wasserhahn schließen
  • Werkstatt aufsuchen- oder die defekten Komponenten bis zur Rückgabe des Fahrzeuges nicht in Betrieb nehmen

Ist es nachweislich das es hierbei um Eigenverschulden handelt haftet der Mieter für die Reparaturkosten.

Grundsätzlich wird dem Mieter geraten eine Fahrzeugschutzbrief Versicherung für Mietfahrzeuge bei seinem Versicherer vor Fahrtantritt abzuschließen.

Reifenschäden

Während der Fahrt auftretende Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters.
Materialkosten (Reifen) und Montagekosten müssen vom Mieter übernommen werden.

Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnmobils zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 150,- in Auftrag gegeben werden. Größere Reparaturen dürfen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.

Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage entsprechender Belege, sofern der Mieter für den Schaden nicht verantwortlich ist und hierfür haftet. Reparaturen dürfen nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden, Herstellergarantien und -auflagen sind zu beachten. Steht eine Vertragswerkstatt nicht zur Verfügung, ist umgehend der Vermieter zu verständigen. Sonstige Beschädigungen oder Vorkommnisse, die in Verbindung mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen stehen, sind dem Vermieter unmittelbar mitzuteilen.

Bei Reparatur-Arbeiten in einer Fremdwerkstatt: Nach Absprache mit dem Vermieter übernimmt der Vermieter die Kosten nach Vorlage einer Rechnung.

Fällt das ein Wohnmobil wegen einer unverschuldeten Panne aus und ist der Gebrauch über eine unangemessen lange Zeit verhindert, erstattet der Vermieter die bereits gezahlte Miete für den nicht mehr zu nutzendem Zeitraum, für den das Fahrzeug gemietet wurde. Sollte das Fahrzeug ausfallen, wird über die Mobilitätsgarantie des gemieteten Fahrzeugs eine Pannenhilfe organisiert.

Wenn der Schaden nicht in einer angemessenen Zeit behoben werden kann, kann dem Mieter ein Ersatzfahrzeug gestellt werden. Für den Fall das ein Ersatzfahrzeug vom Mieter in Anspruch genommen wird, müssen die einzelnen Konditionen mit der Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers geklärt werden, außerdem ist vom Mieter darauf zu achten, dass das gemietete Ersatzfahrzeug, ohne Zusatzkosten vom Zielort und damit dem Endpunkt der Reise, wieder abgeholt wird. Bei Nichteinhaltung werden keine Kosten an den Mieter erstattet. Für weitere Kosten die vom Mieter gezahlt wurden (Zeltplatz, Stellplatz, Veranstaltungen, Fähre, Unterkünfte oder sonstige) werden von Seiten des Vermieters nicht erstattet.

 

Auslandsfahrten

  1. Fahrten innerhalb Westeuropas sind erlaubt.
  2. Fährpassagen innerhalb Europas sind gestattet.
  3. Alle anderen Länder bedürfen der Einwilligung des Vermieters.
  4. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell NICHT gestattet.

Sonstiges / km

  1. unbegrenzte Freikilometer ab dem 1. Miettag
  2. Hunde/Haustiere sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter gestattet. (höhere Reinigungskosten)
  3. In den Wohnmobilen und Wohnwagen darf NICHT geraucht werden.
  4. Weiter bzw. Untervermietung ist NICHT zulässig.
  5. Wenn ein gemietetes Fahrzeug, vom Vormieter nicht fahrtauglich übergeben wird, wir als Vermieter keine Möglichkeit haben ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wird das Geld zurück erstattet.
  6. Mautplaketten sind vor Rückgabe des Fahrzeuges zu entfernen, nicht entfernte Plaketten werden mit 10.-€ berechnet.

Servicepauschale

  1. Servicepauschale laut Mietvertrag. Zur Auswahl stehen, Basic Paket, Exclusive Paket und das VIP Paket.
  2. Fahrzeuge sind innen gereinigt und mit geleerten Frisch-/ Abwassertank sowie geleerter und gereinigter WC Kassette zurückzugeben.
  3. Nicht gereinigte und/oder nicht entleerter Toilette/Kassette werden mit mind. 150,- € berechnet. – – Reinigungskosten bei nicht oder unzureichend gereinigten Innenraum werden dem Mieter, je nach Aufwand, in Rechnung gestellt (mind. 130,- €).

Hundemitnahme

  1. es ist dafür zu sorgen das nach dem Spaziergang bei nassem und trockenem Wetter der Hund draußen abgetrocknet beziehungsweise sauber gemacht wird ( damit Gerüche oder Wasserflecken nicht entstehen können )
  2. es ist dafür zu sorgen das der Boden mit einem Teppich oder Handtuch ausgelegt wird ( damit keine Kratzspuren entstehen können )
  3. Den Hund niemals alleine im Fahrzeug hinterlassen !
  4. Es ist verboten den Hund auf Matratzen und Polster zu lassen !
  5. Der Hund muss vor Mitnahme bei dem Vermieter angemeldet werden.

Bei Verschmutzungen oder Schäden durch den Hund haftet der Kunde zu 100 % !

Irrtum und Änderungen ausdrücklich vorbehalten. Stand Oktober 2022